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Kfz-Versicherung wechseln

Wann kann man die Kfz Versicherung wechseln?

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Kfz Versicherung wechseln

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Kfz-Versicherung wechseln: Ein Versicherungsvertrag bei der Kfz Versicherung hat in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr. Jeder Vertrag einer Kfz-Versicherung kann ohne jede Angabe von Gründen bis zum Jahresende gekündigt werden. Wenn Sie ein günstigeres Angebot gefunden haben und wechseln möchten, dann sollten Sie nicht vergessen, dass die Kündigung bis zum 30.11. bei Ihrem alten Versicherer eingehen muss. Die genauen Kündigungszeiten finden Sie in Ihrem alten Vertrag.

Der Wechsel einer Kfz Versicherung ist ganz einfach. Es ist möglich die neue Versicherung bereits während der Zeit der Kündigung zu suchen.
Sogar die Formalitäten könnten schon während dieser Zeit geklärt werden.

Der Fahrzeugwechsel

Bei dem Kauf eines neuen oder gebrauchten Autos, ist es möglich den bestehenden Versicherungsvertrag zu kündigen. Die Versicherung des neuen Farzeugs bei einer anderen Versicherungsgesellschaft, gilt als automatische Kündigung der alten Police. Eine sofortige Kündigung ist nicht gleich erforderlich. Eine Mitteiling wird nach einer Abmeldung des neuen Autos von der Zulassungsstelle der alten Versicherungsgesellschaft zugesandt. Wir raten der vorherigen Versicherungsgesellschaft Informationen zum Versicherungswechsel zu kommen zu lassen, weil es durch Verzögerungen manchmal zu Abbuchungen kommt, die später aber von der Versicherungsgesellschaft zurück gezahlt werden.

Die Kündigung der Kfz Versicherung

Die Kfz-Versicherung kann man jährlich kündigen. Die Kündigung muss fristgemäß bei der Versicherungsgesellschaft ankommen. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kündigungsfrist einen Monat bis zum Ende des Jahres (meist bis 31. Dezember). Die genaue Kündigungszeit steht in dem Vertrag. Die Kündigung sollte bis spätestens 30. November bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein. Senden Sie am Besten die Kündigung per Einschreiben, nur auf diese Weise können Sie beweisen, wie und wann Ihr Versicherer die Kündigung erhalten hat.

Die Kündigung nach dem Schadensfall

Nach dem Schadensfall (bis zu einem Monat nach einer Regulierung) ist es möglich dem Versicherungsnehmer, sowohl als auch dem Versicherungsunternehmen, den Vertrag zu kündigen. Wenn Sie Kündigen, müssen Sie auch die ganze Jahresprämie bezahlen. Deshalb raten wir erst nach dem Ablauf des Jahres eine Kündigung auszusprechen und einen neuen Versicherer zu suchen. Wenn die Versicherung nach einem Schaden Ihnen kündigt, erhalten Sie auch die Beiträge zurück.

Die Kündigung nach Prämienerhöhung

Nachdem Sie eine Rechnung mit der Beitragserhöhung erhalten, können Sie im Laufe eines Monats ab dem Zeitpunkt dieser Erhöhung kündigen. Auch wenn die Jahresrechnung erst am Ende von Dezember kommt, können Sie bis am Ende des Januar, diesen Vertrag beenden.

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